Förderung & Rechnung
Bitte informiere Dich vor der Anmeldung, ob und welche Förderung für die jeweilige Fort- und Weiterbildung in Frage kommt.
Denn: Nicht alle Förderungen sind mit jeder Fort- und Weiterbildung kombinierbar.
-Bildungsscheck
WICHTIG: Auf dem Bildungsscheck muss unbedingt der ausrichtende Bildungsträger (apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund) eingetragen sein, der die Fortbildung durchführt.
Die Förderung muss bei uns 3 Wochen vor Beginn des Seminars korrekt und im Original in Dortmund vorliegen.
Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich
Wir bitten zu beachten, dass jeweils nur eine Förderung oder Rabattierung (bpa-Mitglieds-Preise) pro Seminaranmeldung möglich ist.
-Bildungsgutschein
Agentur für Arbeit oder Jobcenter (Weiterbildung arbeitsloser bzw. arbeitsuchender Personen/Qualifizierungschancengesetz): Antragstellung durch die weiterbildungsinteressierte Person bei Arbeitsvermittler:in
-Förderung über Deutsche Rentenversicherung
Antragstellung bei Rehaberater:in
-WIN–Förderung
Weiterbildung in Niedersachsen (NBank): Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in NDS
-care for care Hamburg
-QualiScheck
Die Förderung ist nicht für bestimmte Weiterbildungen ausgelegt, sondern die Kursgebühr muss mindestens 100,00 € betragen.
Der Antragssteller muss in Rheinland-Pfalz wohnen, arbeiten oder dort einen Firmensitz haben.
Die Förderung muss unbedingt vor der Anmeldung zu einer Weiterbildung erfolgen. Zusätzlich muss der Antrag bei der Förderstelle mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
-Weiterbildungsbonus PLUS
WICHTIG: Auf dem Weiterbildungsbonus muss unbedingt der ausrichtende Bildungsträger (apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund) eingetragen sein, der die Fortbildung durchführt.
Die Förderung muss bei uns 3 Wochen vor Beginn des Seminars korrekt und im Original in Dortmund vorliegen.
Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich
Wir bitten zu beachten, dass jeweils nur eine Förderung oder Rabattierung (bpa-Mitglieds-Preise) pro Seminaranmeldung möglich ist.
-ALLGEMEINE INFO
Die Förderung muss bei uns 3 Wochen vor Beginn des Seminars korrekt und im Original vorliegen. Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.
Bitte beachte, dass eine geförderte Teilnahme am regulären Kurspreis bemessen wird.
-Sondernachlass für unsere Kooperationspartner
(nur bei Kursen für Praxisanleiter:innen in Ortspräsenzlehre möglich – siehe Ausschreibung)
Zum Nachweis der Kooperation genügt eine Kopie des bestehenden Kooperationsvertrags mit einer unserer apm Pflegeschulen.
Die Zusendung kann per E-Mail erfolgen und muss vor der Rechnungsstellung vorliegen.
Rechnung
Rechnungen werden per E-Mail versendet.
Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich der Rechnung vor Kursbeginn möglich.
Eine Ratenzahlung ist in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr in Höhe von 1.000 €, möglich.
Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die zwei Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines jeden Folgemonats zu zahlen.
Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich.
Hinweis
Die apm Weiterbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.
Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.
Wichtige Information zu unseren Stornierungsbedingungen (Auszug aus unseren AGB):
§4 Widerrufsrecht für Privatpersonen
Widerrufsbelehrung
Privatkunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die apm Weiterbildung GmbH unter der E-Mail-Adresse fortbildung@apm-wb.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig mit dem Zeitpunkt, an dem das Seminar/die Weiterbildung beginnt, sofern dieser vor dem Ende der Widerrufsfrist liegt.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung
§5 Zahlungen
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung
fernzuhalten und den Zutritt erst nach Ausgleich der Rückstände wieder zu gewähren.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, spätestens aber zum letzten Tag vor Kursbeginn. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 27 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die apm Weiterbildung GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Seminargebühren sind gemäß UStG §4 Abs. 21a bb) von der Umsatzsteuer befreit.
Abweichende Regelungen sind ggf. im entsprechenden Angebot und/oder in der Kursausschreibung dargestellt.